Träger des Zoos
Zoologische Gesellschaft Hochfranken 1907 e.V.
unterstützt vom Förderverein Zoologischer Garten Hof.


Naturschutz&Zoopädagogik: Naturschutz


Naturschutz im Zoologischen Garten Hof

Nach der EU Richtlinie über die Haltung von wilden Tieren in Zoos vom 29.03.1999 sind alle Zoologischen Gärten dazu verpflichtet, einen Beitrag zum Naturschutz zu leisten. Eine der gesetzlich wichtigsten Aufgaben eines Zoos ist also der Einsatz bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit der Erhaltung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und über den Schutz von ihren natürlichen Lebensräumen.

Dieser Beitrag zum Naturschutz kann durch die Zoos entweder über die praktischen Artenschutzmaßnahmen oder durch die Werbung für diese Arten und ihre Lebensräume geleistet werden. 

Zu den praktischen Maßnahmen gehört die Haltung und Zucht von vom Aussterben bedrohten Arten, davon im Zoo Hof:

Wildtierarten:
Luchs, Schneeeule, Weißhandgibbon, Weißstorch,  Lisztäffchen

Haustierrassen:
Skudde Schaf, Fränkische Bagdette

Zu den Werbemaßnahmen gehört die Aufklärung über die Notwendigkeit der Erhaltung der biologischen Vielfalt, die über geeignete Ausstellungen, Beschilderung, Führungen im Zoo und zoopädagogische Aktivitäten in der Zooschule betrieben wird.



Viele dieser Tierarten brauchen Wälder, um leben zu können. Sie waren früher typische Vertreter der mitteleuropäischen, also auch der deutschen Fauna. Heute sind sie in der freien Wildbahn fast ausgestorben. Die Zoologischen Gärten wurden zum letzten Zufluchtsort für diese Tiere. Ohne die Rettungsmaßnahmen in den Zoos haben diese Tierarten in Europa keine Überlebenschance mehr.
Auerhahn, Biber, Braunbär, Elch, Fischotter, Luchs, Schwarzstorch, Seeadler, Uhu, Wanderfalke, Wildkatze, Wisent, Wolf